/Docs/G/ICCWBO-Arbitration-CmA/Sec/DE/0.md
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ARB.#>
ARB.# = Wahlen: {ARB.#.1.cl} OR {ARB.#.2.cl}
ARB.# class='definedterm'>ARB.# = Note that the German construction embeds the reference to the rules. So far this is merely an artifact and not a problem for compatibility.
ARB.#.1.cl = ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter
ARB.#.2.cl = einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern
ARB.#.3.cl = drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern
List = Deutsch.
  1. {ARB.1}
  2. {ARB.2}
  3. {ADR.1}
  4. {EXP.1}
ARB.# = einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern
ARB.1 = Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von {ARB.#} endgültig entschieden.
ARB.2 = {ARB.1} Die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren finden keine Anwendung.
ADR.1 = Die Parteien vereinbaren, im Falle aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ein Streitbeilegungsverfahren nach den ICC-ADR-Regeln durchzuführen. Wird die Streitigkeiten nicht innerhalb einer Frist von {ADR.45} Tagen ab dem Tag des Einreichens des Antrags auf Durchführung eines ICC-ADR-Verfahrens oder innerhalb einer anderen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist im Einklang mit den ICC-ADR-Regeln beigelegt, wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von {ARB.#} endgültig entschieden.
EXP.1 = Nicht zu finden zu ICCWBO !