/Docs//S/Index/Dispute.md
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Deutsch.
  1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren finden keine Anwendung.
  3. Die Parteien vereinbaren, im Falle aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ein Streitbeilegungsverfahren nach den ICC-ADR-Regeln durchzuführen. Wird die Streitigkeiten nicht innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab dem Tag des Einreichens des Antrags auf Durchführung eines ICC-ADR-Verfahrens oder innerhalb einer anderen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist im Einklang mit den ICC-ADR-Regeln beigelegt, wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
  4. Nicht zu finden zu ICCWBO !